Damit revidiert schlussendlich das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) die eigene uns ggü. vorgebrachte Aussage:
"Die [...] von Ihnen beanstandeten ebenerdigen Borde an den Einmündungen sind baulich so angelegt, dass sie rechtlich keine Auswirkungen auf die Vorfahrtregelung im Sinn des § 10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben. Trotzdem ist natürlich nicht auszuschließen, dass einzelne Kraftfahrer die Situation anders deuten und sicherlich wäre deshalb die Entfernung der Borde wünschenswert. Leider ist derzeit die Entfernung nicht vorgesehen. Mit der nötigen Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht, die im Straßenverkehr allgemein gilt, ist die Situation jedoch beherrschbar. Es kann im Einzelfall auch nötig sein, auf den eigenen Vorrang zu verzichten."
Dass das eben so bisher nicht funktionierte, konnte man tagtäglich hier beobachten.
Wir hoffen sehr, dass sich mit dieser Maßnahme die Sicherheit etwas erhöht und zumindest Fehlinterpretationen der Vorfahrtsregelungen reduziert werden.
Aller Euphorie zum Trotz sollte man die sich eingeschliffenen Gewohnheiten jedoch nicht unterschätzen - nach wie vor betrachten nicht nur Auswertige oder Pendler die Albrechtshainer Straße als schnelle Piste. Von daher gilt weiterhin und besonders für unsere kleinsten Einwohner: Obacht und Vorsicht!