Sitzung 07.01.2025
Rückblick auf die Januar-Sitzung
Wesentliche Sitzungspunkte waren:
Anknüpfend an die Bürgeranfrage aus letzter Sitzung bzgl. besserer Ausleuchtung des Kreuzungsbereiches Zweinaundorfer Str./Schulstr. regte ein Einwohner an, zusätzlich einen Zebrastreifen hier zu integrieren. Der jetzige Zustand sei speziell für kleinere Kinder alles andere als sicher.
Der Ortschaftsrat ist sich dieser Situation bewusst und hat bereits in der letzten Legislatur auf eine bessere und vor allem sichere Querung versucht, einzuwirken. Dabei ist es leider auch geblieben, da das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA) der Stadt Leipzig das erwartungsgemäß anders sieht: deren Planung sieht vor, die Zweinaundorfer Straße im Zuge des Ausbaus zwischen Quittenweg und Obernaundorfer Str. beidseitig mit Fußwegen auszustatten. Damit würde nach Ansicht des MTA die Sicherheit ausreichend gewährleistet sein. Zebrastreifen, die im Gegensatz zu den gegenwärtigen Querungsinseln ein durch die StVO geregeltes Anhalten des KfZ-Verkehrs erfordern, ausreichend beleuchtet sind und damit einen gefahrlosen Übergang ermöglichen, sind allerdings nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Umständen realisierbar. Dabei lautet das Motto doch bekanntermaßen: Sicherheit hat Vorfahrt.
In einer lang zurückliegenden Anfrage an das VTA bzgl. Errichtung von Zebrastreifen auf dieser Straße bezog sich die Antwort zwar auf Vorfahrt, allerdings auf die der Autofahrer. Denn – man merkt es jeden Tag – gehört die Zweinaundorfer Str. zu einem der stark frequentierten Zubringer für den östlich einströmenden Pendlerverkehr. Zebrastreifen stellen (einfach ausgedrückt) einen Eingriff in den fließenden Verkehr dar, dem obendrein sog. kreuzungswillige Fußgänger gegenüberstehen. Ist deren Anzahl zu gering und damit „unverhältnismäßig“, ist Sicherheit eher zweitrangig. Wenn schon Behinderung des Verkehrsflusses, dann doch bitte verkehrsflussbehindertengerecht! Der Ortschaftsrat wird sich hier nochmal an das MTA wenden.
Eine weitere Anfrage bezog sich auf das Wäldchen an der Schulstraße, deren wildwachsende Brombeerausläufer oft in den Fußwegbereich ragen und die Passanten teils auf die Straße zwingen. Die Pflegeinterwalle der Stadt Leipzig sind für den sich rasch ausbreitenden Bewuchs unzureichend. Insgesamt befindet sich das in städtischem Besitz befindliche Birkenwäldchen in einem schlechten Zustand. Das einst im Bebauungsplan als multifunktionale Fläche gekennzeichnete Terrain hat aufgrund seines erreichten Bewuchses längst die Deklaration „Wald“ erhalten und damit automatisch eine Beschränkung hinsichtlich Eingriffs, Umgestaltung oder Umwidmung. Klamme Kassen begünstigen zudem nicht gerade eine Zielführende Ertüchtigung/Aufforstung der Fläche. Die Frage lautete daher, inwieweit hier eine Pflege bzw. Gestaltung des Areals durch Einwohner/Ortschaftsrat/Vereine selbst vorgenommen werden kann. OV Dietze wird dahingehend das Gespräch mit den Zuständigen Abteilungen suchen.
Unsere Haushaltsanträge für den Doppelhaushalt 2025/26 befinden sich im Verfahren.
Die Anträge lauten
Zurzeit unterliegt die Stadt Leipzig reiner vorläufigen Haushaltsführung Die kommunalen Haushalte geraten bundesweit aufgrund einer stagnierenden Wirtschaft und gleichzeitig stark steigenden Ausgaben unter Druck. Der finanzielle Spielraum in den kommenden 24 Monaten ist gering, der Spardruck steigt. Oberstes Ziel ist es, einen ausgeglichenen, genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen. Voraussichtlich im März 2025 wird der Stadtrat den neuen Doppelhaushalt verabschieden. Auch die Brauchtumsmittel-Freigabe wird erst dann erfolgen.
Die Vereine sind dennoch angehalten, für ihre Projekte und Vorhaben den Finanzierungszuschuss zu beziffern und Anträge auf Brauchtumsmittel bis zum 28.02.2025 an das BfR sowie nach Möglichkeit in Kopie an den Ortschaftsrat zu senden.
Zum Thema „Wartehäuschen“ an der-Haltestelle Am Bahndamm (vgl. Gemeindeblatt 01/2025) richteten Stadträte Marius Beyer und Alexandra Hachmeister eine Anfrage an das Dezernat Stadtentwicklung und Bau (Liegenschaftsamt und Mobilitäts- und Tiefbauamt).
Zur Erinnerung: Im September und Oktober 2024 wurde ein Teilstück der Engelsdorfer Straße (S-Kurve zwischen Bahnunterführung und Gewerbegebiet „Am Bahndamm“) saniert. Im Zuge dessen wurde die Bushaltestelle „Am Bahndamm“ stadteinwärts zwar barrierefrei ausgebaut, das ehemalige Wartehäuschen jedoch nicht wieder aufgestellt. Der stadtauswärtige Haltepunkt auf der gegenüberliegenden Seite fand keine Berücksichtigung, so dass Fahrgästen lediglich ein schmaler Randstreifen zwischen Feld und Straße ebenerdig zur Verfügung steht. Beide Vorhaben sind an fehlendem Grunderwerb gescheitert.
Fragen und Antworten im Wortlaut:
Die Errichtung eines Wartehäuschens ist an der fehlenden Bereitschaft zum Verkauf der Teilfläche von 61m² durch den Eigentümer des Flurstücks 582 der Gemarkung Mölkau gescheitert.
Die stadtauswärtige, südliche Richtungshaltestelle besteht derzeit lediglich aus einem Haltestellenschild und liegt komplett unbefestigt im Ackerrandstreifen der privaten Flurstücke 554 und 582 an der Engelsdorfer Straße.
Für die Herstellung eines befestigten, regelkonformen Wartebereichs sind 61 m² Grunderwerb vom Flurstück 582 sowie 2 m² vom Flurstück 554 erforderlich. Der Eigentümer des Flurstücks 554 der Gemarkung Mölkau hat eine Bau- und Betretungserlaubnis unterzeichnet und somit dem Verkauf zugestimmt. Der Nachbareigentümer des Flurstücks 582 der Gemarkung Mölkau hat dem Verkauf der Teilfläche nicht zugestimmt.
Auf Grund der fehlenden Verkaufsbereitschaft des Eigentümers Flurstück 582, fanden auch keine Preisverhandlungen statt. Als Verhandlungsgrundlage werden Kurzgutachten des städtischen Amtes für Geoinformation und Bodenordnung beauftragt.
Der durchschnittliche Bodenwert für landwirtschaftliche Flächen im Stadtgebiet Leipzig ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Dies entspricht auch dem allgemeinen Trend in Sachsen. So betrug im Jahr 2014 der durchschnittliche Bodenwert 1,84 €/m², im Jahr 2019 bereits 2,59 €/m² und im Jahr 2023 2,70 €/m². Die Stadt Leipzig orientiert sich im Ankaufsprozess entweder an aktuell vorliegenden Bodenrichtwerten des jeweiligen Grundstücks der jeweiligen Jahre oder an beauftragten Verkehrswertgutachten.
Gemäß § 72 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Kommune zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet und beteiligt sich somit nicht an spekulativen Geschäften. Zudem unterliegt jedes Grundstücksgeschäft gemäß § 2 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) der Genehmigungspflicht der Unteren Landwirtschaftsbehörde und kann bei groben Missverhältnissen im Gegenwert untersagt werden (§ 9 Abs.1 Punkt 3 GrdstVG).
Eine interne Statistik zu Ankaufspreisen aus den letzten 10 Jahren liegt nicht vor. Aus den vorgenannten Gründen kann geschlossen werden, dass sich die Ankaufpreise der Stadt Leipzig in den letzten 10 Jahren im ähnlichen oder niedrigerem Verhältnis entwickelt haben wie die durchschnittliche Bodenwertentwicklung für landwirtschaftliche Flächen im Stadtgebiet.
Der Fahrgastunterstand an der stadteinwärtigen Haltestelle (Flurstück 117/1 der Gemarkung Mölkau) wurde bereits im Jahr 2022 abgebaut. Der Eigentümer des Flurstücks wollte seinen bestehenden Vertrag mit der Stadt Leipzig nicht verlängern und war nicht verkaufsbereit.
Aus diesem Grund musste der barrierefreie Ausbau dieser Richtungshaltestelle an einen neuen Standort verschoben werden. Der jetzige, neue Wartebereich liegt komplett auf städtischen Flurstücken.
Die nutzerorientierte Umsetzung scheiterte demnach an einer Fläche von lediglich etwa 2m². Aufgrund der Ablehnung hat man offenbar auch nicht in Erwägung gezogen, die noch fehlenden 2 m² beim Eigentümer des größeren Grundstücksabschnittes anzufragen.
Dieses Vorgehen stößt im Ortschaftsrat auf Unverständnis, zumal beide Eigentümer gegenüber OV Dietze eine Bereitschaft zum Verkauf/Flächentausch signalisiert hatten. Sofern unterschiedliche Preisvorstellungen hier eine Rolle gespilet haben sollten, ist das umso bedauerlicher, denn bei einer derart geringen Verkaufsfläche wäre das kein finanzielles Desaster für das Liegenschaftsamt geworden.
In Anbetracht der jetzigen desaströsen Situation fragt man sich auch, ob nicht eine kleine Änderung der bisherigen Planung genügt hätte, um den Bau mit nur einem Grundstückseigentümer zu realisieren. Man bedenke zudem, dass sich – bei einer angenommenen Breite von 2,50m – durch das Fehlen von 2m² die Haltestellenlänge um gerade einmal 80 cm verringert hätte.
Eine letzte Frage zu diesem Sachverhalt sei an dieser Stelle gestattet:
Was ist besser für den Nutzer?
Eine Dokumentation der Sachlage soll auch an den Ortschaftspaten Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning übergeben werden.
AWo
Kontakt Ortsvorsteher: klaus-ruprecht@kabelmail.de / 0157 31 67 41 81
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