Albrechtshainer

Die Albrechtshainer Strasse - Achse des Verkehrsverstoßes! 

veröffentlicht 27.09.2019 
Die südliche Ost-West-Tangente in unserem Ort ist aufgrund der Wohngebietslage als 30er Zone ausgewiesen. Die Straße wird nicht ausschließlich, aber derzeit insbesondere aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Hauptverkehrsstraßen Sommerfelder, Zweinaundorfer und Paunsdorfer Straße in hohem Maße als Durchgangsstraße genutzt. Hierbei führt einerseits der Drang der Autofahrer verlorener Zeit aufzuholen zu teils stark überhöhten Geschwindigkeiten. Andererseits kommt es in Anbetracht der einmündenden Straßen mit „Vorfahrt von rechts“ zu Gefahrensituationen, die oft genug "Russisch Roulette" gleichen. Da die aufeinandertreffenden Straßen teils keine Gehwege haben und zugleich offizielle Schulwege sind, auf denen Kinder zu Fuß oder mit dem Rad täglich unterwegs sind, halten wir dringenden Handlungsbedarf für geboten.
 
Mit diesem Anliegen haben wir das zuständige Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) konfrontiert und haben folgende, zugegebenermaßen teils recht kühne Vorschläge unterbreitet, um in Reaktion darauf durch geeignete Maßnahmen des VTA die Situation zu verbessern:


• Geschwindigkeitskontrollen in der Hauptverkehrszeit, aber auch abends, insbesondere in den Wintermonaten mit Dunkelheit
• Aufstellen stationärer Blitzer oder zumindest der Smiley-Anzeigen zu gefahrenen Geschwindigkeiten
• Aufstellen von Verkehrsschildern Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) - außer beim Wilmar-Schwabe-Ring, da ist Zeichen 301 (einmalige Vorfahrt) korrekt
• Korrektur / Reparatur der Straßenbeschilderung als Erkennungsmerkmal für einmündende Straßen
• Herstellen von wechselseitigen Baumscheiben (einige Bäume stehen schon im Straßenquerschnitt)
• Einbau von Bremsschwellen in die Fahrbahn
• Ausbildung der Albrechtshainer Straße zwischen Sommerfelder Straße und Handwerkerhof als Einbahnstraße (gab es schon einmal und war sehr wirkungsvoll)
• Zwei- oder Dreiteilung der Albrechtshainer Straße / Ausbildung von Sackgassen, um der vorgesehenen Art der Nutzung als Anliegerstraße gerecht zu werden. Zufahrt bestünde dann über die Sommerfelder Straße, die Zweinaundorfer Straße und die Gottschalkstraße. 

Fazit: Der derzeitige Charakter der Albrechtshainer Straße als Durchgangsstraße widerspricht der vorgesehenen Nutzung als Anliegerstraße einer 30er Zone.

Auf unser Schreiben hin hat sich das VTA der Sache angenommen und führte elektronische Verkehrszählungen und mobile Geschwindigkeitsmessungen zu Hauptverkehrszeiten durch. Außerdem wurden Straßennamenschilder repariert bzw. so aufgestellt (in Fahrtrichtung hinter der Einmündung), dass diese besser sichtbar und nicht durch Bewuchs verdeckt sind. Das ist erst einmal erfreulich.
 
Zu Irritationen führen dennoch weiterhin die insbesondere in den südlichen Einmündungen eingelassenen Borde aus Zeiten weit vor der Tempo-30-Zone. Diese werden leider verkannt und stellen keine abgesenkten Borde dar, sodass hier nach wie vor "rechts vor links" gilt. Das werden wir beim VTA nochmals kritisch hinterfragen und drängen auf entsprechende Maßnahmen.
 
Leider zunächst abgelehnt wurde die Aufstellung der Verkehrszeichen 102 mit der Begründung, das nötigste getan zu haben. Wir glauben jedoch, dass das Aufstellen der Schilder keine unnötige sondern eher eine hilfreiche zusätzliche Maßnahme ist und drängen auch hier auf die Umsetzung.

Was die baulichen Maßnahmen anbelangt (Baumscheiben, Bremsschwellen, Einbahnstraße oder Sackgassen) reagiert das VTA erwartungsgemäß ablehnend. Die Behörde stellt nämlich selbst für sich dabei fest, dass dies zu weiterer Belastung der Kreuzung Sommerfelder/Zweinaundorfer Straße führen würde. Oder umgekehrt: Die Albrechtshainer Straße ist scheinbar doch nicht nur eine Anliegerstraße in einer Tempo-30-Zone, sondern wird vom VTA stillschweigend als Durchgangsstraße toleriert. Sollen wir das so tatsächlich akzeptieren? 


Fotos: IpM

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