" Dresden, 6. Januar 2019
Sehr geehrter Herr Dietze,
(...)
Herr Döge hatte mir persönlich beim Sachsengespräch am 10. Oktober 2018 in Leipzig seine Sorge um die Folgen der Eingemeindung Mölkau / Zweinaundorf nach Leipzig mitgeteilt. Da es die Zeit an diesem Abend leider nicht erlaubt hat, das Thema vertieft zu erörtern, überreichte Herr Döge Herrn Oberbürgermeister Jung und mir ein Schreiben.Die Intention des Briefs war die Forderung nach verstärkter, stadtteilbezogener Mitbestimmung.
Möglichkeiten verstärkter Mitbestimmung bietet die Sächsische Gemeindeordnung bereits, speziell auch für Ortschaften. Darüber hinaus erfolgte die Stärkung der Ortschaftsverfassung im Zuge der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Kommunalrechtsnovelle. Unter anderem wurden darin die Anhörungsrechte des Ortschaftsrats zu wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde erweitert, die die Ortschaft betreffen oder von unmittelbarer Bedeutung für die Ortschaft sind. Bisher galt das nur hinsichtlich der Aufstellung der ortschaftsbezogenen Haushaltsansätze, nunmehr aber auch bezüglich der Wahrnehmung der gemeindlichen Planungshoheit und der Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Grundstücke.
Weiterhin hat der Ortschaftsrat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. So kann der Ortschaftsrat über eine Vielzahl von Aufgaben im Umfang der ihm vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in eigener Zuständigkeit entscheiden. Beispielhaft seien hier die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sächs- GemO (Bibliothek und ehemalige Rathäuser), die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung: und Instandsetzung von Straßen und Wegen nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsGemO, die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsGemO sowie die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsGemO genannt.
Ob und in welchem Umfang allgemeine Richtlinien zur Abgrenzung der Angelegenheiten im Einzelnen i. S. d. § 67 Abs.1 Satz 2 SächsGemO bestehen, entzieht sich der Kenntnis der Landesverwaltung. Bei diesen Abgrenzungsfragen handelt es sich um rein kommunale Angelegenheiten, die innerkommunal zu organisieren und zu entscheiden sind. Es ist Inhalt der grundgesetziich geschützten kommunalen Selbstverwaltung, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Stadtverwaltung Leipzig beabsichtigt nach den mir vorliegenden Informationen die Frage nach verstärkter, stadtteilbezogener Mitbestimmung in der künftigen Konzipierung der Hauptsatzung zu berücksichtigen.
Die Stadt Leipzig teilte mir mit, dass sie im Jahr 2015 beschlossen hat, den Ortschaftsräten Brauchtumsmittel in Höhe von 2 Euro pro Einwohner jährlich zur Vergabe durch Beschluss des Ortschaftsrates zur Verfügung zu stellen. Brauchtumsmittel in dieser Größenordnung stehen den Leipziger Einwohnern im "Kerngebiet" - in den Stadtbezirken (ohne Ortschaften) - nicht zur Verfügung. Zudem werden die Heimat- und Kulturvereine durch die Stadt Leipzig gefördert. Laut Stadt Leipzig hat auch der Heimat- und Kulturverein Mölkau in den vergangenen Jahren Fördermittel für sein Engagement erhalten.
Für 2019 liegen bereits entsprechende Anträge vor.
Herr Oberbürgermeister Jung erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Kretschmer"
Hm?!
Das Dresdner Hauptquartier handelt bei der Gesetzgebung sichtbar nach dem gutgemeinten Prinzip:
"Eine gute Theorie ist das Praktischste, was es gibt."
(Gustav Robert Kirchhoff (1824 - 1887), dt. Physiker)
Unser Leipziger Stadtführung hingegen verfolgt bei ihren Handlungen offenbar eine ganz andere Strategie, deren Auswirkungen wir direkt spüren und uns zu derartigen Briefwechseln oder Behördengängen veranlassen:
"Die Theorie träumt, die Praxis belehrt."
(Quelle: Karl von Holtei, Eine alte Jungfer, 1869)
Da unser Oberbürgermeister eine Kopie dieses Antwortschreibens erhielt, werden wir mit ihm das Prinzip von Theorie und Praxis weiterführend thematisieren müssen und unsere Wahrnehmung im täglichen Ortsgeschehen mitteilen.
Wir werden hierzu weiter berichten...