Hand über das Vorhaben und den Stand der Planung zur Strecke Leipzig-Chemnitz zu informieren. Von Interesse waren natürlich die Strecken-Baumaßnahmen auf dem Teilstück in Mölkau. Vorrangig ging es um die Straßenüberführung in der Geithainer Straße, die sog. Geithainer Brücke.
Wie
hier
berichtet, ist diese Brücke wegen ihres baulichen Zustands für den motorisierten Verkehr gesperrt. Lediglich als Geh- und Radweg ist sie noch nutzbar. Ein Ersatzneubau der Brücke ist erforderlich. Dies ist aber aufgrund der bislang ungeklärten Situation zur zukünftigen Bahnstrecke noch nicht möglich gewesen.
Während der Bundesverkehrswegeplan aufgrund entsprechender Gutachten die Streckenführung über Borna vorsieht, wird gemäß Strukturstärkungsgesetz und der Planungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen die Streckenführung über Bad Lausick nach Chemnitz favorisiert. Diese ist aktuell Gegenstand der Vorplanung der DB Netz AG. Ziel ist, Chemnitz mit Zügen im 2-Stunden-Takt an das Fernverkehrsnetz anzuschließen und gleichzeitig Nahverkehrsverbindungen im Halbstundentakt zu ermöglichen. Dafür wird die gesamte Strecke durchgehend mit Oberleitungen elektrifiziert.
Ein Güterverkehr ist nach aktuellen Vorgaben des Bundes auf dieser Strecke nicht vorgesehen - im Hinblick auf Lärm-Immissionen ein entscheidender Fakt. Lediglich zwischen Geithain, Burgstädt und Chemnitz finden Gütertransporte statt.
Baubeginn 2026
Um also die gewünschten Taktungen zu ermöglichen, ist nach derzeitigem Stand der Planung u.a. der zweigleisige Ausbau von Leipzig Werkstättenstraße bis Bad Lausick erforderlich. Da es diese Strecke bereits teilweise zweigleisig gegeben hat, kann für den Ausbau auf bahneigene Grundstücke zurückgegriffen werden. Vergleichsweise geringfügige Flächenzukäufe sind dennoch nicht auszuschließen, um die technischen und gesetzlichen Vorgaben für Nebenbauten wie Masten, Lärmschutzwände, Stützbauwerke usw. einzuhalten.
Zum Lärmschutz selbst wird derzeit eine schalltechnische Streckenuntersuchung durchgeführt. Wo welche Maßnahmen erforderlich werden, ist zum derzeitigen Stand noch nicht bekannt. Die Vorplanung dazu soll Ende 2020 abgeschlossen werden.
Nach derzeitigem Zeitplan wird ein Baubeginn in 2026 avisiert. Dieser Zeitraum ergibt sich aus einem störungsfreien Projektablauf, sofern keine verzögernden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbaren Einflüsse auftreten und die Finanzierung des Projektes gesichert wird.
Auswirkung auf Geithainer Brücke
Was nun die Geithainer Brücke betrifft, so stehen die Projektbeteiligten der DB Netz AG bereits mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig (VTA) in Kontakt. Wichtig für die Planung und Ausführung des Ersatzneubaus ist die Lage und der Lichtraum der Strecke unterhalb der Brücke. Die avisierte Vorplanung wird nicht alle Details dazu liefern, um 100%ige Klarheit über Abmessungen usw. zu erhalten. Außerdem können darin noch diese noch diverse Varianten enthalten sein. Die Lage der Gleise kann hier jedoch anhand des derzeitigen Planungsstands bis auf weniger Meter genau eingeordnet werden. Auch die Höhe über den Gleisen ist anhand der festgelegten Lichträume - auch für die Elektrifizierung - recht genau bezifferbar. Diese Angaben liegen dem VTA bereits vor. Daher laufen derzeit Prüfungen, ob und wie eine Bahnsteiganbindung des Haltepunkts Leipzig-Werkstättenstraße an der Brücke erfolgen kann. Hier sind ggf. Aufzüge und Treppen zu berücksichtigen, die es am Bestandsbauwerk so nicht gibt.
Generell gibt es zwei Realisierungsmöglichkeiten:
1. Variante: Die Umsetzung des Neubaus kann einerseits durch die DB Netz AG komplett erfolgen. D.h. die Brücke wird im Zuge der Streckenplanung mit entworfen und im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme genehmigt und errichtet.
2. Variante: Planung und Bauausführung liegen im Zuständigkeitsbereich des VTA - unabhängig vom Streckenbau. Durch eine fokussierte Bauwerksplanung und evtl. einfacherer Genehmigung könnte sich ein zeitlicher Vorteil hier ergeben. Nach eigener Aussage prüft dies das VTA derzeit. Hinsichtlich Kosten sind beide Varianten praktisch gleichwertig, da die Kostenteilung über entsprechende Kreuzungsvereinbarungen gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) geregelt wird.
Wir bleiben dazu mit der DB Netz AG sowie dem VTA weiter in Verbindung und werden über den Fortgang berichten.
Unabhängig davon besteht für jeden Interessierten die Möglichkeit, sich
hier
auf dem Infoportal der DB und über den Newsletter zu informieren.
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